Konsultation EK-Zinsen
Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen nach § 7 Abs. 6 StromNEV bzw. GasNEV erfolgt durch die BundesnetzagenturÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Anreizregulierung
Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen nach § 7 Abs. 6 StromNEV bzw. GasNEV erfolgt durch die BundesnetzagenturÖffnet sich in einem neuen Fenster.