Die Einleitung von Verfahren nach § 29 Abs. 1 und 2 und Entscheidungen der Regulierungsbehörde auf der Grundlage des Teiles 3 EnWG sind auf der Internetseite und im Amtsblatt der Regulierungsbehörde des Landes Hessen zu veröffentlichen.
Für die Regulierungskammer Hessen ist das Amtsblatt der Staatsanzeiger des Landes Hessen.
Im Downloadbereich stehen die von der Regulierungskammer Hessen geführten Verfahren und die tabellarischen Übersichten der getroffenen Entscheidungen zur Verfügung.
Die Regulierungskammer Hessen stellt seit dem 01.05.2022 getroffene Beschlüsse als Einzeldateien (PDF) im Downloadbereich bereit. Eine Einsichtnahme in die vor dem 01.05.2022 getroffenen Beschlüsse ist auf Anfrage möglich. Zu veröffentlichende Beschlusstexte enthalten geschwärzte Textstellen soweit Schutzbelange der betroffenen Unternehmen oder Dritter zu beachten sind.
Aus technischen Gründen sind geschwärzte Beschlüsse abgeflacht dargestellt, nachdem sie vorher qualifiziert elektronisch signiert wurden. Die Regulierungskammer Hessen behält sich die Prüfung zur Anerkennung der von den Netzbetreibern vorgenommenen Schwärzungen im Sinne des Leitfadens „Umgang und Reichweite zulässiger Schwärzungen bei Veröffentlichung von Entscheidungen der Regulierungskammer Hessen nach § 74 EnWG“ vor.