Veröffentlichungen nach § 74 EnWG

Allgemeines

Die Einleitung von Verfahren nach § 29 Abs. 1 und 2 und Entscheidungen der Regulierungsbehörde auf der Grundlage des Teiles 3 EnWG sind auf der Internetseite und im Amtsblatt der Regulierungsbehörde des Landes Hessen zu veröffentlichen.
Für die Regulierungskammer Hessen ist das Amtsblatt der Staatsanzeiger des Landes Hessen.

Im Downloadbereich stehen die von der Regulierungskammer Hessen geführten Verfahren und die tabellarischen Übersichten der getroffenen Entscheidungen zur Verfügung.

Die Regulierungskammer Hessen stellt seit dem 01.05.2022 getroffene Beschlüsse als Einzeldateien (PDF) im Downloadbereich bereit. Eine Einsichtnahme in die vor dem 01.05.2022 getroffenen Beschlüsse ist auf Anfrage möglich. Zu veröffentlichende Beschlusstexte enthalten geschwärzte Textstellen soweit Schutzbelange der betroffenen Unternehmen oder Dritter zu beachten sind.

Aus technischen Gründen sind geschwärzte Beschlüsse abgeflacht dargestellt, nachdem sie vorher qualifiziert elektronisch signiert wurden. Die Regulierungskammer Hessen behält sich die Prüfung zur Anerkennung der von den Netzbetreibern vorgenommenen Schwärzungen im Sinne des Leitfadens „Umgang und Reichweite zulässiger Schwärzungen bei Veröffentlichung von Entscheidungen der Regulierungskammer Hessen nach § 74 EnWG“ vor.

Festlegungsverfahren - Verfahrenseinleitungen

Die Regulierungskammer Hessen hat von Amts wegen gegenüber den in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Betreibern von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen Verfahren zur Teilaufhebung der Festlegung von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern eingeleitet.

Frist zur Stellungnahme:  17. Dezember 2024

Stellungnahmen (soweit nicht von Netzbetreibern im Zuständigkeitsbereich der Regulierungskammer Hessen) sind postalisch an:

                                 Regulierungskammer Hessen

                                  Kaiser-Friedrich-Ring 75

                                  65185 Wiesbaden

zu adressieren.

Die Regulierungskammer Hessen hat gegenüber den in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Betreibern von Elektrizitätsversorgungs- und Gasversorgungsnetzen, ausgenommen Betreibern von geschlossenen Verteilernetzen im Sinne von § 110 EnWG, ein Verfahren zu Vorgaben zur Bereitstellung und Übermittlung von Daten der Netzbetreiber zur Veröffentlichung durch die Regulierungskammer Hessen eingeleitet.

Frist zur Stellungnahme:  17. Dezember 2024

Stellungnahmen (soweit nicht von Netzbetreibern im Zuständigkeitsbereich der Regulierungskammer Hessen) sind postalisch an: 

                                 Regulierungskammer Hessen

                                 Kaiser-Friedrich-Ring 75

                                 65185 Wiesbaden

zu adressieren.

Die Regulierungskammer Hessen hat ein Verfahren zur Festlegung der Verfahrensregelungen für die Umsetzung der Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungen im Zuständigkeitsbereich der Regulierungskammer Hessen (KANU 2.0-Umsetzung RegKH) eingeleitet.

Frist zur Stellungnahme:  10. September 2024 (Eingang).

Stellungnahmen (soweit nicht von Netzbetreibern im Zuständigkeitsbereich der Regulierungskammer Hessen) sind postalisch an:

                                   Regulierungskammer Hessen

                                   Kaiser-Friedrich-Ring 75

                                   65185 Wiesbaden

zu adressieren.

Download Beschlussentwurf

Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im Zuständigkeitsbereich der Regulierungskammer Hessen

Die Regulierungskammer Hessen hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 h) und i), Satz 5 EnWG eingeleitet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen 0458-RegKH-023-a-60-04-01-00001#001 geführt.

Frist zur Stellungnahme:     3. September 2024 (Eingang).

Stellungnahmen (soweit nicht von Elektrizitätsverteilnetzbetreibern im Zuständigkeitsbereich der Regulierungskammer Hessen) sind postalisch an:

                                            Regulierungskammer Hessen

                                            Postfach 31 29

                                            65021 Wiesbaden

zu adressieren.

Download Beschlussentwurf

Die Regulierungskammer Hessen hat ein Verfahren zur Verlängerung bestimmter Regelungen der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports „VOLKER“ nach § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a Anreizregulierungsverordnung (ARegV) eingeleitet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen 0458-RKH-023-a-60-05-01-00001#002 geführt.

Frist zur Stellungnahme:        9. August 2024

Stellungnahmen (soweit nicht von Gasnetzbetreibern im Zuständigkeitsbereich der Regulierungskammer Hessen) sind postalisch an

                                              Regulierungskammer Hessen

                                              Postfach 31 29

                                              65021 Wiesbaden

zu adressieren.

Download Beschlussentwurf

Die Regulierungskammer Hessen hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a Anreizregulierungsverordnung (ARegV) eingeleitet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen III-075-s-20-01-02#001 geführt.

Frist zur Stellungnahme:     9. Dezember 2022.

Stellungnahmen (soweit nicht von Gasnetzbetreibern im Zuständigkeitsbereich der Regulierungskammer Hessen) sind postalisch an:

Regulierungskammer Hessen

Postfach 31 29

65021 Wiesbaden

 zu adressieren.

 

Download Beschlussentwurf

Die Regulierungskammer Hessen hat

ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a, § 11 Abs. 5 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) eingeleitet.

Frist zur Stellungnahme:  18.08.2023.

Stellungnahmen (soweit nicht von Netzbetreibern im Zuständigkeitsbereich der Regulierungskammer Hessen) sind postalisch an:

Regulierungskammer Hessen

Kaiser-Friedrich-Ring 75

65185 Wiesbaden

zu adressieren.

Festlegungsverfahren – Beschlüsse

Die Regulierungskammer Hessen hat von Amts wegen gegenüber den in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Betreibern Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen die Verfahren zur Teilaufhebung der Festlegung von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern mit folgenden Entscheidungen abgeschlossen.

Die Regulierungskammer Hessen hat gegenüber den in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Betreibern von Elektrizitätsversorgungs- und Elektrizitätsverteilnetzen sowie Gasversorgungs- und Gasverteilnetzen, ausgenommen Betreiber von geschlossenen Verteilernetzen im Sinne von § 110 EnWG, das Verfahren zu Vorgaben zur Bereitstellung und Übermittlung von Daten der Netzbetreiber zur Veröffentlichung durch die Regulierungskammer Hessen abgeschlossen.

Mit Datum vom 26.09.2024 hat die Regulierungskammer Hessen das Festlegungsverfahren gegenüber den in ihrer Zuständigkeit befindlichen Betreibern von Gasverteilernetzen mit folgender Entscheidung abgeschlossen

Mit Datum vom 04.09.2024 hat die Regulierungskammer Hessen das Festlegungsverfahren mit folgender Entscheidung abgeschlossen

Mit Datum vom 10.09.2024 hat die Regulierungskammer Hessen das Festlegungsverfahren mit folgender Entscheidung abgeschlossen

Mit Datum vom 28.12.2022 hat die Regulierungskammer Hessen das Festlegungsverfahren mit folgender Entscheidung abgeschlossen

Beschlüsse

Schlagworte zum Thema