Hinweis für den sicheren Übermittlungsweg des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Behörden und der Justiz:
Das „besondere elektronische Behördenpostfach“ („beBPo“) ist als sicherer Übermittlungsweg eines der zentralen Elemente des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Behörden und der Justiz (vgl. §§ 55a VwGO, 65a SGG, 52a FGO). Dabei ist zu beachten, dass das besondere elektronische Behördenpostfach keine neue Technologie, sondern nur die gesetzliche Umschreibung dessen ist, was ohnehin als Mittel der Wahl zur Kommunikation in Form des „elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) vorgesehen ist (vgl. Begründung zum ERV-FördG, BT-Drucks. 17/13948, S. 33) .
Die Adresse des besonderen elektronischen Behördenpostfaches der Regulierungskammer Hessen lautet: