Regulierungskammer Hessen

Mit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 obliegen der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden die Regulierungsaufgaben in Bezug auf Strom- und Gasnetzbetreiber. Die Regulierung der Strom- und Gasversorgungsnetze dient der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Strom und Gas.

Regulierungsbehörden sind die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden. Die Landesregulierungsbehörden sind nach § 54 EnWG zuständig für die Regulierung von Netzbetreibern, an deren Strom- oder Gasverteilernetz jeweils weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind und deren Netz nicht über das Gebiet des Landes hinausreicht. In Hessen unterliegen jeweils etwa 40 Strom- und Gasnetzbetreiber der Regulierungsaufsicht des Landes; für Strom- und Gasnetzbetreiber, deren Netze über die Grenzen Hessens hinausgehen, bzw. an deren Netz jeweils 100.000 Kunden oder mehr angeschlossen sind, ist die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig.

Das Gesetz zur Errichtung der Regulierungskammer Hessen vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 200) sowie die Geschäftsordnung der Regulierungskammer Hessen vom 1. Oktober 2024 finden Sie im Downloadbereich.

Das Amtsblatt der Regulierungskammer Hessen ist der Staatsanzeiger für das Land Hessen.