Regulierungsbehörden sind die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden. Die Landesregulierungsbehörden sind nach § 54 EnWG zuständig für die Regulierung von Netzbetreibern, an deren Strom- oder Gasverteilernetz jeweils weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind und deren Netz nicht über das Gebiet des Landes hinausreicht. In Hessen unterliegen jeweils etwa 40 Strom- und Gasnetzbetreiber der Regulierungsaufsicht des Landes; für Strom- und Gasnetzbetreiber, deren Netze über die Grenzen Hessens hinausgehen, bzw. an deren Netz jeweils 100.000 Kunden oder mehr angeschlossen sind, ist die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig.
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Regulierungskammer Hessen
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Das Gesetz zur Errichtung der Regulierungskammer Hessen vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 200) sowie die Geschäftsordnung der Regulierungskammer Hessen vom 1. Oktober 2024 finden Sie im Downloadbereich.
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