Festlegung von Vorgaben zur Durchführung des rechtsverbindlichen Schriftverkehrs und Datenaustausches in elektronischer Form zwischen der Regulierungskammer Hessen und den in ihrer Zuständigkeit regulierten Betreibern von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen
Die Regulierungskammer Hessen (RegKH) hat ein Verfahren gemäß § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Festlegung von Vorgaben zur Durchführung des rechtsverbindlichen Schriftverkehrs und Datenaustausches in elektronischer Form zwischen der Regulierungskammer Hessen und den in ihrer Zuständigkeit regulierten Betreibern von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen eingeleitet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen III-075-s-01-12#003 geführt.