Erhebungsbögen

Regulierungskonto

§ 5 Anreizregulierungsverordnung (ARegV)

Anträge auf Genehmigung des Regulierungskontosaldos für das Jahr 2024 sind bis zum 31. Dezember 2025 zu stellen.

Kapitalkostenaufschlag

Gas nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 10a ARegV

für die vierte Regulierungsperiode
- Gas (2023 bis 2027).
Für die Beantragung des Kapitalkostenaufschlages 2027 bittet die RegKH um Verwendung des EHB der Bundesnetzagentur.