Netzentgeltbildung

Netzentgelte sind ein Bestandteil des Endkundenpreises (Strom- und Gaspreis) und basieren auf den von der Regulierungskammer Hessen in regelmäßigen Abständen (Regulierungsperioden) überprüften Kosten.

Die Regulierungskammer Hessen stellt wesentliche Informationen zu den von ihr geführten Verwaltungsverfahren und Entscheidungen zur Verfügung.

Nach § 23b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind mit dem Ziel der Transparenz der Erlösobergrenzen und Netzentgelte umfangreiche Netzbetreiberdaten von der Regulierungsbehörde zu veröffentlichen. Die Datenblätter, getrennt nach Strom- und Gasnetzbetreibern in der Zuständigkeit der Regulierungskammer Hessen, stehen im Downloadbereich zur Verfügung.

Nach § 74 EnWG sind die Einleitung von Verfahren nach § 29 Abs. 1 und 2 und Entscheidungen der Regulierungsbehörde auf der Grundlage des Teiles 3 EnWG auf der Internetseite und im Staatsanzeiger des Landes Hessen zu veröffentlichen.