Die Regulierungskammer Hessen stellt wesentliche Informationen zu den von ihr geführten Verwaltungsverfahren und Entscheidungen zur Verfügung.
Nach § 23b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind mit dem Ziel der Transparenz der Erlösobergrenzen und Netzentgelte umfangreiche Netzbetreiberdaten von der Regulierungsbehörde zu veröffentlichen. Die Datenblätter, getrennt nach Strom- und Gasnetzbetreibern in der Zuständigkeit der Regulierungskammer Hessen, stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Nach § 74 EnWG sind die Einleitung von Verfahren nach § 29 Abs. 1 und 2 und Entscheidungen der Regulierungsbehörde auf der Grundlage des Teiles 3 EnWG auf der Internetseite und im Staatsanzeiger des Landes Hessen zu veröffentlichen.